Zurück
Europawahl
Sparkassen werben für mehr Vielfalt
Vom 23. bis 26. Mai können die Bürger in den Mitgliedstaaten der EU ihre Stimme bei der Europawahl 2019 abgeben. Der Deutsche Sparkassen- und Giroverband (DSGV) hat Anregungen der Sparkassen-Finanzgruppe zur Europa-Wahl vorgelegt.

Die Zeit vor und nach der Europa-Wahl wird gemeinhin als Zeit des Agenda-Settings bezeichnet. Genau in dieser Phase hatte der Deutsche Sparkassen- und Giroverband (DSGV) bereits im Februar die Anregungen der Sparkassen-Finanzgruppe zur Europa-Wahl vorgelegt. Eine entsprechende Broschüre kann über den beiliegenden Anhang heruntergeladen werden.

Mit einem durch und durch Europa-freundlichen Antritt wirbt der DSGV darin für mehr Vielfalt in Europa: die Vielfalt der Geschäftsmodelle, die Vielfalt der Rechtsformen und die Vielfalt der Kundenangebote.

Vielfalt der Geschäftsmodelle: Die Realwirtschaft profitiert davon, wenn es Kreditinstitute mit unterschiedlichen Geschäftsmodellen gibt. Regionale Sparkassen sichern zum Beispiel eine langfristige Kreditversorgung zu fairen Konditionen und wirken einem Liquiditätsabzug entgegen. Das hat die Finanzmarktkrise gezeigt. Multinational tätige Banken haben in dieser Zeit überproportional stark Liquidität aus ländlichen Regionen abgezogen, zugunsten der Sitzregion. Gleiches gilt auch für Zweigstellen ausländischer Banken. Die Kreditvergabe von Sparkassen ist in diesen Jahren hingegen stabil geblieben und hat nivellierend gewirkt. Zu den Anliegen des DSGV gehört daher, den regulatorischen Rahmen auf EU-Ebene so auszugestalten, dass er auch Raum für kommunal getragene und lokal verankerte Sparkassen lässt. Regulierung darf keine Marktstrukturen verändern, die die Vielfalt der Finanzwirtschaft in Europa gefährden. Denn alle Geschäftsmodelle haben ihre Berechtigung. Der DSGV plädiert dafür, dass Proportionalität und eine Differenzierung nach Geschäftsmodellen zu Leitmotiven des aufsichtlichen und regulatorischen Handels werden.

Strukturelemente der Sparkassen berücksichtigen

Vielfalt der Rechtsformen: Immer wieder kann man den Eindruck gewinnen, dass Richtlinien- und Verordnungsentwürfe im ersten Schritt an privaten, international tätigen Banken ausgerichtet sind. Erst im nächsten Schritt werden dann – mit viel Überzeugungsarbeit – auch andere Geschäftsmodelle und Strukturmerkmale berücksichtigt. Hier wünscht sich der DSGV, dass bereits im ersten Entwurf die Vielfalt der Rechtsformen und Strukturen, die der europäische Bankenmarkt hergibt, berücksichtigt werden. Die Strukturelemente der kommunal getragenen und der freien Sparkassen in Deutschland müssen durch die EU vollumfänglich berücksichtigt werden. Das gilt speziell auch für die kommunalen Vertreter in Aufsichtsorganen der Sparkassen-Finanzgruppe.

Vielfalt der Kundenangebote: Die neueren Regeln in der Wertpapierberatung waren von dem Ziel eines höchstmöglichen Verbraucherschutzes getragen. Daran ist zunächst nichts auszusetzen. In der Praxis zeigt sich jedoch nun, dass es auch Anleger gibt, die eine vollumfassende Information und das Nachhalten von Kundengesprächen als lästig, manche sogar als hinderlich empfinden. Der DSGV plädiert dafür, eine größere Angebotsvielfalt zuzulassen, damit auch gut informierte und häufig tätige Anleger ein zufriedenstellendes Angebot bekommen können. Konkret fordert der Verband, beim Mifid-II-Review die Pflicht zur Sprachaufzeichnung auf den Prüfstand zu stellen. Die Kunden sollten zudem auf schriftliche Vorabinformationen verzichten können, um eine Verzögerung der Orderprozesse zu vermeiden. Entsprechend wird sich der DSGV auch gemeinsam mit den anderen Verbänden in der DK in die politische Diskussion einbringen.

Digitale Vielfalt statt digitaler Dominanz

In der sozialen Online-Welt gibt es einen Sog hin zu hegemonialen Strukturen. Wer bereits viele Nutzer hat, hat in ungekannter Weise einen Vorteil, weitere Nutzer für sich zu gewinnen. Dabei brauchen alle Wirtschaftsakteure Zugang zu Plattformen und Schnittstellen. Die Kreditwirtschaft ist hier beim Thema Zahlungsverkehr betroffen. Mit der PSD II sind alle Kreditinstitute verpflichtet, registrierte Drittanbieter einen kostenlosen Zugang zu Kundenkonten zu gewähren, sofern die Kunden dies beauftragen. Doch umgekehrt stehen sie vielfach vor verschlossenen Türen. Nach Überzeugung des DSGV stellen sich hier neue ordnungspolitische Fragen, und zwar nicht nur in der Finanzbranche, sondern auch darüber hinaus. Es kann zukünftig sinnvoll sein, innerhalb von Branchen enger zusammenzuarbeiten als heute. Dazu wird es vor allem notwendig sein, das Wettbewerbsrecht an die neuen Realitäten anzupassen. Denn es gibt eine neue Form der Marktmacht. Dem müssen Unternehmen durch Kooperationen und der Staat durch die passende Aufsicht leichter begegnen können. Was die Sparkassen hier wollen, ist digitale Vielfalt statt digitaler Dominanz.

Michaela Roth, DSGV Brüssel
– 8. Februar 2019