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Ausbildung in Teilzeit
Seit 2005 ist die Teilzeitausbildung im Berufsbildungsgesetz verankert. Sie ist grundsätzlich in allen Berufen des dualen Ausbildungssystems möglich, und zwar dann, wenn ein „berechtigtes Interesse“ vorliegt und zu erwarten ist, dass das Ausbildungsziel auch in der gekürzten Zeit erreicht wird.
10. November 2015